Allgemeinen Informationen: Anmeldung zur Ohroperation
Organisatorischer Ablauf
Sie haben die Möglichkeit, die Beratung, Untersuchung und die Operation Ihrer abstehenden Ohren am selben Tag durchführen zu lassen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, zunächst nur an einem ca. 1-stündigen Aufklärungsgespräch, welches Dr. Merck oder Dr. Zidan täglich mit dem Patienten durchführen, der an diesem Tag auch operiert wird, teilzunehmen. Diese Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie haben nach der Besprechung auch noch Gelegenheit, Herrn Dr. Merck oder Herrn Dr. Zidan persönliche Dinge zu fragen. Falls Sie die Operation in jedem Fall wünschen, können Sie – wie allgemein üblich – auch einen Beratungstermin mit sofortiger anschließender Operation vereinbaren. Wir bitten in beiden Fällen um Ihre Terminabsprache.
Wenn Sie sich für eine Operation Ihrer abstehenden Ohren bei uns nach der „Fadenmethode nach Dr. Merck“ angemeldet haben, bitten wir Sie, am Operationstag um 8.45 Uhr zur Fotodokumentation bei uns einzutreffen.
Nach der Fotodokumentation findet die Besprechung statt, welche zwischen 10.30 Uhr und 11.00 Uhr beendet ist. Die Vormittags-Operation beginnt dann um ca. 11.00 Uhr und endet zwischen 13.00 Uhr und 13.30 Uhr. Sie dürfen vor der Operation essen und trinken, ein leichtes Frühstück ist sogar erwünscht. Alkohol dürfen Sie nicht zu sich nehmen. Die Nachmittags-Operation beginnt um ca. 14.30 Uhr und endet zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr. Zeitverzögerungen lassen sich nicht immer ausschließen, was Sie insbesondere dann berücksichtigen müssen, wenn Sie Ihre Rückreise mit dem Zug oder Flugzeug durchführen sollten. Auch wenn Ihre Operation erst am Nachmittag terminiert ist, bitten wir Sie zur Vorbesprechung um 8.45 Uhr anwesend zu sein. Sie können die Zwischenzeit bis zu Ihrer Ohranlegeoperation am Nachmittag mit Einkaufen, Essengehen oder Kaffeetrinken ausfüllen.
Eine Nachuntersuchung bei Dr. Merck oder Dr. Zidan ist nach der Operation nicht erforderlich. Sie können nach dem Eingriff wieder nach Hause, dürfen aber nicht selbst Auto fahren. Sie dürfen sich aber nach Hause fahren lassen oder mit dem Zug oder Flugzeug die Heimreise antreten.